Rechtsanwalt für Familienrecht in Saarbruecken
Anwalt Saarbruecken

Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Anwälte ist das Familienrecht

Familienrecht ist Vertrauenssache - bei Scheidung & Co. braucht der Anwalt Ihres Vertrauens Fingerspitzengefühl

 

Die Erfahrung zeigt, dass es keine einfachen Scheidungen gibt. Bei familienrechtlichen Fragen ist es immer besser, einen Profi an seiner Seite zu haben, der Ihnen mit Rat und Tat beisteht. Gemeinsam findet sich leichter die richtige Lösung für das aufgetretene Problem - und Sie können sicher sein, nicht übervorteilt zu werden.

 

Was versteht man überhaupt unter Familienrecht?

Zunächst einmal besteht es aus

• Eherecht, also dem Recht der Ehewirkungen, Trennung und Scheidung

• Recht der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften

• Abstammungsrecht wie beispielsweise Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung

• Sorgerecht für minderjährige Kinder

• Ehegattenunterhalt bei Trennung und Scheidung

• Kindesunterhaltsrecht

• Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder während Ausbildung, Schule, Studium nach Vollendung

• Eheliches Güterrecht wie zum Beispiel Zugewinnausgleich, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, 
  Ausgleichspflichten bei Scheidung

• Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung.

Unsere weiteren Rechtsgebiete:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Französisches Allgemeines Zivilrecht
  • Erbrecht
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Ausländerrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsstrafrecht

Die zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften sind komplex und für Nicht-Juristen schwer zu durchschauen. In jedem der genannten Rechtsgebiete ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes sinnvoll und notwendig. Der Gesetzgeber hat mit dem neuen FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), in Kraft seit 01.09.2009, eine umfangreiche und teilweise komplizierte Regelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen geschaffen, die selbst ”Profis“, also Richtern und Anwälten, immer wieder Schwierigkeiten in der Anwendung bereitet!

 

Bitte bedenken Sie, dass in einer Vielzahl der vor Gericht auszutragenden Streitigkeiten Anwaltszwang besteht. Das heißt, dass Sie sich nicht selbst vor Gericht vertreten dürfen, sondern der Gesetzgeber zu Ihrem eigenen Schutz einen Rechtsbeistand per Gesetz an Ihrer Seite vorschreibt.


”Der frühe Vogel fängt den Wurm.“


Je schneller wir über Ihre Situation sprechen, umso besser können Sie Ihre eigene Situation einschätzen und rechtzeitig Maßnahmen treffen, die Sie und Ihre Rechte schützen.

Unsere Rechtsanwälte werden Ihnen gerne und kompetent helfen. Am besten vereinbaren Sie heute noch einen Termin.

Gisela Nickel-Bernard Reinhard Thönes

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Neugrabenweg 5-7

66123 Saarbrücken

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